Die Gründung einer GmbH verursacht unterschiedliche Kosten
Die für eine erfolgreiche Unternehmensgründung gut geplant werden sollten. Dieser Blogbeitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Gebühren und Kosten, die bei der Gründung anfallen, und zeigt auf, wie Sie Ihre Ausgaben optimieren können.
Notarkosten: Einheitliche Gebühren in Deutschland
Notare berechnen ihre Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dabei sind die Kosten unabhängig vom Aufwand und richten sich nach dem Geschäftswert. Ein interessantes Detail: Die Gebühren steigen degressiv, was bedeutet, dass sich bei einem höheren Stammkapital die Kosten nicht proportional erhöhen.
Beispiel:
Bei einem Stammkapital von 25.000 € belaufen sich die Notarkosten auf ca. 800 €, während bei 50.000 € Kapital die Gebühr lediglich auf ca. 1.000 € steigt.
Gründungskosten im Detail
- Notarkosten und Handelsregister
Für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Bestellung eines Geschäftsführers im Gesellschafterbeschluss und die Erstellung der Gesellschafterliste sowie die Einreichung der Dokumente zum Handelsregister zahlen Sie bei einer Bargründung in der Regel ca. 800 € bis 900 €.
Zusatzkosten: Bei einer Beurkundung in englischer Sprache steigen die Gebühren um 30 %. - Sachgründung oder höheres Stammkapital
Bei Sachgründungen und höheren Stammkapitalbeträgen können die Kosten steigen. Hier empfiehlt es sich, vorab eine Kostenschätzung vom Notar einzuholen. - Rechtsanwalt statt Notar
Einige Tätigkeiten wie die Erstellung der Gesellschafterliste können theoretisch auch selbst oder von einem Rechtsanwalt übernommen werden. Die Erstellung durch den Rechtsanwalt führt jedoch meist zu keinen nennenswerten Kostenersparnissen und die eigene Erstellung ist fehleranfällig und verkompliziert dann den Eintragungsprozess erheblich.
Ermessensspielraum des Notars
Notare haben in bestimmten Fällen, insbesondere bei Sachgründungen und Beteiligungsverträgen, einen gewissen Spielraum bei der Festlegung des Geschäftswerts. Nutzen Sie die Möglichkeit, die genauen Kosten vorab zu klären, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Einsparpotenziale bei der Gründung
Sie können die Gründungskosten beeinflussen, indem Sie:
- Dokumente selbst erstellen, wie z. B. die Gesellschafterliste oder die Bestellung des Geschäftsführers.
- Vergleiche anstellen: Verschiedene Notare haben zwar eigentlich einheitliche staatliche Gebühren, bieten aber z.B. bei Beteiligungsverträgen durch eine unterschiedliche Auslegung der Gebührenordnung unterschiedliche Kosten.
Fazit
Die Gründungskosten einer GmbH sind planbar, wenn Sie die einzelnen Posten im Blick behalten und mögliche Einsparpotenziale nutzen. Bei der Gründung einer GmbH gibt es keine großen Unterschiede bei den Notarkosten, dass kann bei Beteiligungsverträgen aber ganz anders aussehen. So starten Sie finanziell gut aufgestellt in die Selbstständigkeit.
Eine Schritt für Schritt Anleitung zur Gründung der GmbH und der ausführliche Ausführungen zu den Gründungskosten findet ihr in meinem Startup-Recht Buch. Die Mustersatzung/Gesellschaftsvertrag für die Gründung findet ihr hier.