Ein Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung (auch Minijob-Vertrag) ist ein Arbeitsvertrag, der ein Arbeitsverhältnis mit begrenztem Umfang regelt – typischerweise in Form von:
Geringfügig entlohnter Beschäftigung (450- bzw. seit 2022 538- und seit 2025 556 Euro-Job):
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Monatliches Einkommen liegt nicht über 556 Euro.
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Es besteht keine Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer (außer ggf. Rentenversicherung, von der man sich befreien lassen kann).
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Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Inhalt des Vertrags:
Auch ein Minijob ist ein reguläres Arbeitsverhältnis und sollte schriftlich geregelt sein. Der Vertrag enthält z. B.:
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Namen und Anschriften der Parteien
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Beginn (und ggf. Ende) des Arbeitsverhältnisses
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Tätigkeitsbeschreibung
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Arbeitszeit und Vergütung
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Urlaubsanspruch
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Kündigungsfristen
Besonderheiten:
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Minijobber haben volle arbeitsrechtliche Ansprüche, z. B. auf:
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
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bezahlten Urlaub
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Kündigungsschutz
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