Eine Fortbildungsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, in dem geregelt wird, unter welchen Bedingungen der Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber unterstützten oder bezahlten Fortbildungsmaßnahme teilnimmt.
Zentrale Inhalte einer Fortbildungsvereinbarung sind in der Regel:
1. Zweck der Vereinbarung
Beschreibung der Fortbildungsmaßnahme (z. B. Kurs, Seminar, berufsbegleitendes Studium)
Ziel: Erweiterung der beruflichen Qualifikationen
2. Kostenübernahme
Wer trägt welche Kosten? (Kursgebühren, Reisekosten, Arbeitszeit)
Ob die Fortbildung teilweise oder vollständig vom Arbeitgeber finanziert wird
3. Bindungsdauer (Rückzahlungsvereinbarung)
Verpflichtung des Arbeitnehmers, nach Abschluss der Fortbildung für eine bestimmte Zeit im Unternehmen zu bleiben
Falls der Arbeitnehmer vorher kündigt (oder in bestimmten Fällen gekündigt wird), muss er ggf. die Fortbildungskosten anteilig zurückzahlen
Die Bindungsdauer darf nicht unangemessen lang sein. Die Rechtsprechung (z. B. BAG) sieht hier Grenzen:
bis 1.000 € Fortbildungskosten → Bindung kaum zulässig
bis zu 2 Jahre Bindung bei teuren und mehrmonatigen Maßnahmen möglich
4. Arbeitszeitregelung
Findet die Fortbildung in der Arbeitszeit oder außerhalb statt?
Gibt es Freistellungen?
5. Kündigung und Sonderregelungen
Was passiert bei Krankheit, Nichtbestehen oder Abbruch der Fortbildung?
Was gilt bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung?
Formvorgabe
Die Vereinbarung sollte schriftlich geschlossen werden, idealerweise vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme




