Eine beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung – auch zweiseitige NDA (Non-Disclosure Agreement) oder gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung genannt – ist ein Vertrag, bei dem beide Parteien sich verpflichten, vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Zusammenarbeit austauschen, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
Merkmale einer beidseitigen NDA:
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Zweiseitigkeit: Beide Parteien geben potenziell vertrauliche Informationen preis und sind gleichermaßen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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Verwendungszweck: Die Nutzung der Informationen ist meist auf ein konkretes Projekt, eine Zusammenarbeit oder eine Prüfung der Zusammenarbeit (z. B. Due Diligence) beschränkt.
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Definition vertraulicher Informationen: Es wird geregelt, welche Informationen als vertraulich gelten (z. B. mündlich, schriftlich, ausdrücklich gekennzeichnet).
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Ausnahmen: Bestimmte Informationen sind meist ausgenommen – z. B. öffentlich bekannte Informationen oder solche, die eine Partei bereits rechtmäßig kannte.
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Laufzeit der Vertraulichkeit: Häufig zwischen 2–5 Jahren nach Ende der Zusammenarbeit.
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Konventionalstrafe (optional): Teilweise wird eine Vertragsstrafe für Verstöße vereinbart.
Typische Anwendungsfälle:
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Gespräche zwischen zwei Startups oder Unternehmen über eine mögliche Kooperation.
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Verhandlungen über Lizenzverträge, Joint Ventures oder Investments.
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Gemeinsame Produktentwicklung oder Technologieaustausch.
Abgrenzung:
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Einseitige NDA: Nur eine Partei gibt Informationen preis (z. B. ein Startup im Gespräch mit einem Investor).
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Beidseitige NDA: Beide Parteien tauschen sensible Informationen aus (z. B. zwei Tech-Unternehmen bei Kooperationsverhandlungen).




