Güterstandsklausel
Eine Güterstandsklausel ist eine Regelung in einem Vertrag (z. B. Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag oder Ehevertrag), die sich auf den ehelichen Güterstand eines Gesellschafters oder Beteiligten bezieht. Sie dient in der Praxis meist dazu, den Einfluss des Ehepartners auf Unternehmensanteile oder Vermögenswerte zu begrenzen oder den Zugewinnausgleich auszuschließen bzw. zu modifizieren.
Typische Zwecke einer Güterstandsklausel
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Vermeidung des Zugewinnausgleichs bei Scheidung
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z. B. durch Verpflichtung zur Gütertrennung bei Gesellschaftern
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Schutz des Unternehmensvermögens
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insbesondere, um zu verhindern, dass Unternehmensanteile im Rahmen einer Scheidung aus dem Betriebsvermögen entnommen oder verwertet werden
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Absicherung gegen Zugriff Dritter
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etwa durch Ausschluss bestimmter Verfügungen ohne Zustimmung der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter
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